Leistung - K & K Liegenschaftsverwaltung

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Werte verwalten


Zeitgemäße Hausverwaltung erfordert umfassende Kompetenzen und die Umsetzung oft komplexer Managementaufgaben.


Moderne Immobilienbewirtschaftung verlangt heute vom Hausverwalter Fachkenntnis in vielen Bereichen. Wir selbst decken dabei die allgemeine, die technische und die steuerliche Verwaltung ab.


In diesen, wie auch anderen Bereichen, unterstützen uns auf einzelne Aufgabenbereiche spezialisierte Partner wie Juristen, Zivilingenieure, Architekten sowie bewährte, konzessionierte Unternehmen aus Baubranche und Baunebengewerbe.


Einerseits vermeiden wir dadurch, dass Ihre Liegenschaft nur von Multitalenten, die von allem Etwas, aber nichts perfekt können, betreut wird. Andererseits bieten wir Ihnen dadurch den Vorteil, dass die persönliche Betreuung Ihrer Liegenschaft dauerhaft durch die Kompetenzträger selbst erfolgt - im Ernst-/Bedarfsfall rund um die Uhr.

 

Selbstverständlich umfasst unser Tätigkeitsgebiet alle durch das Wohnungseigentumsgesetz bzw. Mietrechtsgesetz geregelten Aufgaben, aber auch umfangreiche weitere, für uns selbstverständliche, Service- und Nebenleistungen.


Sollten darüber hinaus gehende Leistungen gewünscht werden, sprechen Sie uns darauf an.


Allgemeine Verwaltung:
  
  • Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. Mietrechtsgesetz sowie den individuellen Vereinbarungen im Wohnungseigentumsvertrag und Verwaltungsvertrag.
  • Notrufnummer: Unter den Ihnen bekannt gegebenen Mobilnummern ist in Notfällen einer unserer Entscheidungsträger auch außerhalb üblicher Bürozeiten immer für Sie greifbar.
  • Garantierte Rückmeldung auf Mails / Anrufe innerhalb von 2 Werktagen. Sollte eine gänzliche Erledigung Ihres Ansuchens in dieser Zeit nicht möglich sein, wird Ihnen zumindest der zur Erledigung nötige Zeithorizont bekannt gegeben.
  • So vorhanden, regelmäßige Absprache mit Hausvertrauensmann/Beirat
  • Abhaltung mind. einer jährlichen Wohnungseigentümerversammlung, bei Bedarf auch öfter.
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Hauseigentümer vor Behörden.
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Hauseigentümer vor Ort gegenüber Behörden, Dienstleistungsunternehmen und sonstigen Dritten nach Absprache mit dem Auftraggeber. 
  • Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit den Wohnungseigentümern, Hauseigentümern, Mietern, Auftraggebern, Behörden, Medien, Dienstleistungsunternehmen und sonstigen Dritten nach Absprache mit dem Auftraggeber, soweit diese in den Aufgabenbereich des Verwalters fallen.
  
Kaufmännische Verwaltung:
  
  • Jährliche Vorausschau über notwendige Aufwendungen für das folgende Jahr betreffend Betriebskostenentwicklung und Instandhaltungsarbeiten im Wohnungseigentum.
  • Erstellung einer den gesetzlichen Vorgaben und Normen entsprechenden Betriebs- und Instandhaltungskostenabrechnung zum 31.12. eines jeden Jahres und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des darauf folgenden Jahres an die Wohnungseigentümer bzw. Mieter. 
  • Führung der Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen. 
  • Komplette Lohnverrechnung für Hausbesorger/Hausreiniger.
  • Führung von separaten Konten für Betriebskosten und Reparaturrücklage.
  • Monatliche Umbuchung der Rücklageneinnahme auf das Rücklagenkonto.
  • Verwaltung der Rücklage, fruchtbringende Anlage auf den Namen der Hausgemeinschaft. 
  • Erstellung der monatlichen bzw. quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung und Übermittlung an das Finanzamt. 
  • Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung und Übermittlung an das Finanzamt. 
  • Überweisung der Steuerbeträge bzw. Rückforderung von Guthaben. 
  • Vorschreibung der monatlich zu leistenden Akontierungen für alle Aufwendungen der Liegenschaft. 
  • Kontrolle der monatlichen Akontierungen und ordnungsgemäßes Mahnwesen nach kaufmännischen Grundsätzen.
  • Information der Eigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers, bei Notwendigkeit klagsweise Einbringung der offenen Vorschreibungen samt Eintragung des Vorzugspfandrechts in das Grundbuch.
  • Abschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes der Anlage, Behebung von Versicherungsschäden und Durchsetzung der Schadenersatzansprüche bei der Versicherung durch die Hausverwaltung oder einen beauftragten Versicherungsmakler. 
  • Archivierung der gesamten mit der Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Geschäftsunterlagen auf mindestens zehn Jahre.
  
Technische Verwaltung:
   
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Wohnanlage (mindestens alle zwei Monate) durch die Hausverwaltung (so vorhanden in Absprache mit Hausvertrauensmann/Beirat).
  • Veranlassung und Koordination notwendiger Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten inklusive Einholung und Gegenüberstellung (Preis und Leistung) notwendiger Kostenvoranschläge.
  • Abwicklung sämtlicher Versicherungsschäden in technischer und administrativer Hinsicht.
  • Beauftragung und Überwachung der Durchführung und Einhaltung von Wartungs-, Reinigungs-, Winterdienst-, Bewachungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie Durchsetzung von eventuell erforderlichen Nachbesserungen.  
  • Evidenzhaltung und laufende termingerechte Führung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Planunterlagen, Betriebs- und Wartungsvorschriften, Anlagenbeschreibungen, Kontroll- und Wartungsaufzeichnungen, Prüfbücher, Wartungs- und Terminpläne.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü