Wohnungseigentum - K & K Liegenschaftsverwaltung

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Für Wohnungseigentümer:

Die Betreuung von Eigentümergemeinschaften fordert den Hausverwalter nicht nur durch die notwendige Abdeckung des Zusammenspiels vieler Fachbereiche, sondern besonders durch die individuellen Erwartungen und Bedürfnisse der einzelnen Eigentümer.
  
Die Zusammenführung dieser Einzelinteressen zur Umsetzung gemeinsamer Ziele ist eine spannende Herausforderung, der wir uns gerne stellen.
  
Für ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot eines kompetenten Partners treten Sie mit uns in Kontakt.
  
Unter anderem erledigen wir für Sie:
       
  • Vorbereitung und Abhaltung von Wohnungseigentümer-Versammlungen sowie Aufarbeitung der besprochenen Themen.   
  • Optimierung der Bewirtschaftungskosten 
  • Laufende Überwachung des Gebäudezustandes durch regelmäßige Begehungen
  • Bearbeitung aller Versicherungsschäden von der Behebung bis zur Verrechnung mit dem Versicherungsinstitut.
  • Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft vor Behörden und Gerichten
  • Abschluss aller zur Verwaltung erforderlichen Verträge
  • Treuhändische Verwaltung der Gelder der Eigentümergemeinschaft


         
Für Subverwaltung:
         
Wohnungseigentümer, welche einzelne Bestandseinheiten als Wertanlage führen bzw. vermieten, bieten wir die Übernahme der Subverwaltung an.
  
Hier kümmern wir uns nicht nur um die Vermietung und alle zugehörigen Leistungen selbst, sondern unterstützen Sie als Immobilienverwalter auch in der Wahrung Ihrer Interessen gegenüber dem Mieter, der Hausverwaltung und Behörden.
  
Für ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot eines kompetenten Partners treten Sie mit uns in Kontakt.
  
Unter anderem erledigen wir für Sie:
       
  • Sämtliche Korrespondenz mit Mietern, Hausverwaltung und Behörden
  • Vorbereitung und Abschluss von Mietverträgen, Einhebung der Vertragsgebühren und Verrechnung mit dem zuständigen     Finanzamt
  • Vorschreibung, Einhebung und Weiterleitung der Mietzinse
  • Einhebung und Verwaltung der Kautionen
  • Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung sowie gegebenenfalls deren Beeinspruchung
  • Vertretung bei Wohnungseigentümerversammlungen samt Berichterstattung
  • Zeitgerechte Geltendmachung der Wertsicherungsklausel und Anpassung der Vorschreibung
  • Vorbereitung der Steuerunterlagen
  • Dokumentation des Erhaltungszustandes durch regelmäßige Begehung
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